Öffnungszeiten

 

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  Winterreifen-Pflicht

 

Winterreifen-Pflicht PKW

Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008:

Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?

 

Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.                  Mehr Info

Über Uns

 

HERZLICH WILLKOMMEN

 

Bei C&M KFZ Fachwerkstatt

 

Reparaturen aller Marken

 

Die Werkstatt in der sich

Christian Mittelberger und

Martin Beyer

noch persönlich um ihr Auto kümmert.

 

 

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Leistungen

 

    01.Überprüfung nach §57a

 

    02.Wartung/Inspektion

 

    03.Diagnose/Reparatur

 

    04.Unfall & Karosserie Inst.

 

    05.Anhängerkupplung Nachrüsten

 

    06.Glasreparatur

 

   07.Reifenservice

 

    08.Achsvermessung

 

   09.Klimaservice & Spülen

 

   10.Unterbodenversiegelung