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Winterreifen-Pflicht
Winterreifen-Pflicht PKW
Für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 (Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) gilt seit 1.1.2008:
Wann gilt die Winterreifen-Pflicht?
Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden. Mehr Info
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Bei C&M KFZ Fachwerkstatt
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Die Werkstatt in der sich
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02.Wartung/Inspektion
03.Diagnose/Reparatur
04.Unfall & Karosserie Inst.
05.Anhängerkupplung Nachrüsten
06.Glasreparatur
07.Reifenservice
08.Achsvermessung
09.Klimaservice & Spülen
10.Unterbodenversiegelung